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Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten in Oberstaufen

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Im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 stattfindenden Wahlen (Kommunal- und Europawahl) wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten aus dem Melderegister über Vor- und Familienname, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen: Rathaus Oberstaufen, Schloßstraße 8, EG, Zi.-Nr. 1, Frau Corinna Greber; Telefon: 08386/93003-16, Fax: 08386/93003-19 oder E-Mail: corinna.greber@oberstaufen.info


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